Zum Inhalt springen

Häufig gestellte Fragen zum Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht

Wir verstehen, dass rechtliche Fragestellungen rund um Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht oft komplex und vielschichtig sind. Deshalb beantworten wir hier die häufigsten Fragen unserer Mandanten ausführlich und praxisnah. Unsere FAQ sollen Ihnen helfen, erste Unsicherheiten zu klären und Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themenbereiche zu geben. Dabei legen wir großen Wert auf verständliche Erklärungen und konkrete Hinweise für Ihre individuelle Situation.

Ob Sie sich für eine Privatinsolvenz interessieren, Fragen zur Unternehmensinsolvenz haben oder arbeitsrechtliche Probleme klären möchten – hier finden Sie fundierte Antworten, die Ihnen weiterhelfen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

Insolvenzrechtliche Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Privatinsolvenz und Unternehmensinsolvenz?

Die Privatinsolvenz richtet sich an natürliche Personen, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Die Unternehmensinsolvenz betrifft juristische Personen oder Selbstständige mit zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen. Beide Verfahren verfolgen das Ziel, eine geordnete Schuldenregulierung herbeizuführen, unterscheiden sich jedoch in den Abläufen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren in der Regel?

Bei der Privatinsolvenz beträgt die Wohlverhaltensphase in der Regel sechs Jahre, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf drei Jahre verkürzt werden. Unternehmensinsolvenzen sind stärker abhängig vom Einzelfall, dauern aber meist zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, abhängig von der Komplexität und dem Sanierungserfolg.

Welche Voraussetzungen müssen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sein?

Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Zudem ist ein Insolvenzantrag erforderlich, der entweder vom Schuldner selbst oder von Gläubigern gestellt werden kann. Die Eröffnung erfolgt durch das zuständige Insolvenzgericht nach Prüfung der Voraussetzungen.

Kann ich während eines Insolvenzverfahrens ein neues Unternehmen gründen?

Grundsätzlich ist eine Unternehmensgründung während eines laufenden Insolvenzverfahrens möglich, jedoch unterliegt sie bestimmten Einschränkungen und muss transparent gegenüber dem Insolvenzverwalter erfolgen. Wir beraten Sie hierzu individuell, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Arbeitsrechtliche Fragen

Welche Rechte habe ich bei einer Kündigung?

Bei einer Kündigung haben Sie Anspruch auf eine schriftliche Kündigungserklärung und müssen die Kündigungsfristen beachten. Je nach Art der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich) stehen Ihnen unterschiedliche Rechte zu, wie z.B. Kündigungsschutz im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes.

Wie kann ich gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorgehen?

Sie können innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit und vertreten Ihre Interessen vor Gericht, um Ihre Arbeitsstelle zu sichern oder eine angemessene Abfindung zu erreichen.

Welche Pflichten hat mein Arbeitgeber bei Insolvenz des Unternehmens?

Bei Insolvenz besteht für den Arbeitgeber die Pflicht, die Arbeitnehmer unverzüglich über die Situation zu informieren. Zudem haben Beschäftigte Anspruch auf Insolvenzgeld, das die ausstehenden Lohnforderungen für bis zu drei Monate absichert.

Kann ich während einer Insolvenz gekündigt werden?

Ja, eine Kündigung ist auch während einer Insolvenz möglich. Allerdings gelten hierbei besondere Schutzmechanismen und Fristen. Wir beraten Sie gern, um Ihre Rechte in dieser schwierigen Situation zu wahren und ggf. Kündigungsschutz geltend zu machen.

Gesellschaftsrechtliche Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und einer UG?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro, während die UG (haftungsbeschränkt) als haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft mit einem geringeren Stammkapital ab 1 Euro gegründet werden kann. Beide bieten Haftungsschutz, unterscheiden sich jedoch in Kapitalanforderungen und Formalitäten.

Welche Pflichten haben Geschäftsführer in einer Krise?

Geschäftsführer sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Zudem müssen sie die Interessen der Gläubiger beachten und die Gesellschaft sorgfältig führen.

Wie kann ich meine Gesellschaft vor einer Insolvenz schützen?

Frühzeitige Liquiditätsplanung, rechtzeitige Kommunikation mit Gläubigern und eine umfassende Beratung sind entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Sanierungskonzepten und begleiten Sie bei Verhandlungen, um eine Insolvenz möglichst zu vermeiden.

Welche gesellschaftsrechtlichen Verträge sollte ich prüfen lassen?

Gesellschafterverträge, Satzungen und Geschäftsordnungen sollten regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie aktuellen rechtlichen Anforderungen und den Interessen der Gesellschafter entsprechen. Wir beraten Sie bei Anpassungen und Vertragsgestaltungen.

Allgemeine Fragen zur Mandatsbetreuung

Wie läuft die Erstberatung in Ihrer Kanzlei ab?

In der Erstberatung analysieren wir Ihre Situation umfassend und klären, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind. Dabei erläutern wir Ihnen mögliche Vorgehensweisen transparent und erstellen einen individuellen Beratungsplan.

Welche Unterlagen sollte ich zum Beratungsgespräch mitbringen?

Je nach Anliegen sind relevante Verträge, Schriftverkehr, finanzielle Unterlagen und gegebenenfalls Gerichtsdokumente hilfreich. Bei Unsicherheit können Sie uns vorab kontaktieren, damit wir die benötigten Dokumente gemeinsam festlegen.

Wie gestalten sich die Honorare für Ihre Dienstleistungen?

Unsere Honorare richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Umfang und der Komplexität Ihres Falls. Wir informieren Sie vorab transparent über die Kosten und erstellen auf Wunsch ein verbindliches Angebot.

Bieten Sie auch außergerichtliche Einigungen an?

Ja, wir setzen auf eine lösungsorientierte Beratung und streben außergerichtliche Einigungen an, um Zeit und Kosten zu sparen. Wir vermitteln zwischen den Parteien und erarbeiten praktikable Vereinbarungen.

Wie erreiche ich Sie im Notfall?

Wir sind während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichbar. In dringenden Fällen bieten wir eine schnelle Terminvergabe und, sofern möglich, kurzfristige Beratung an.


Ihr direkter Kontakt zu uns

Wir wissen, wie wichtig eine kompetente und vertrauensvolle Rechtsberatung gerade bei sensiblen Themen wie Insolvenz, Arbeits- oder Gesellschaftsrecht ist. Deshalb legen wir großen Wert auf eine persönliche Betreuung, individuelle Beratung und transparente Kommunikation. Unser Standort in Dresden ermöglicht es uns, schnell und flexibel auf Ihre Anliegen zu reagieren. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement, um gemeinsam die bestmöglichen Lösungen für Ihre rechtlichen Herausforderungen zu finden. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Gespräch – wir sind für Sie da.

→ Jetzt Kontakt aufnehmen